Wer ist antragsberechtigt?

EasyFlat Privatkunden

Angestellte Mitarbeiter*innen in Heilberufen und deren Angehörige. Zum Beispiel:

  • Assistenzärzte
  • Medizinische Fachangestellte
  • Kranken- oder Altenpfleger
  • usw…

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Tätigkeit in eine der Kategorien fällt? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns einfach und schildern Sie uns Ihre Tätigkeit.

EasyFlat Gewerbe-Berechtigung

Antragsberechtigt sind alle selbsständigen Freiberufler*innen in Heilberufen. Dazu zählen:

  • Humanmediziner
  • Tiermediziner
  • Zahnmediziner
  • Physiotherapeuthen
  • Heilpraktiker
  • Pflegefachkräfte (freiberuflich)
  • Altenpfleger (feiberuflich)
  • Diätassistenten
  • Hebammen
  • Logopäden
  • Ergotherapeuten
  • Med-Tec. Assistenten
  • Augenheilkundler
  • Rettungsassistenten
  • Staatlich geprüfte Masseure
  • Zahnpraktiker

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Tätigkeit in eine der Kategorien fällt? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns einfach und schildern Sie uns Ihre Tätigkeit.

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Hinweis: Natürlich sind für alle angegebenen Berufsgruppen ausdrucklich alle Geschlechter gemeint.